Anreise:
Am Anreisetag können Sie die Schlüssel Montag bis Sonntag entsprechend der schriftlichen Vereinbarung im Büro unserer
Zimmervermittlung, Karl-Risch-Straße 12 (dies ist der Molli-Bahnhof Ost in Kühlungsborn) abholen.
Unser Büro befindet sich direkt im Bahnhofsgebäude (gegenüber der Bahnhofsuhr), an der Ecke zur
Doberaner Straße.
Nur nach vollständiger Bezahlung werden die Schlüssel auch außerhalb dieser Zeiten und an
Feiertagen übergeben. Dazu erfolgt eine telefonische Absprache vorab.
Wir bitten Sie bei Anreise Ihren Personalausweis, Ihr PKW-Kennzeichen
und eine gültige Mobilnummer für den Notfall mitzubringen.
Öffnungszeiten:
Liebe Gäste,
das Büro bleibt weiterhin geschlossen, bitte schreibt Mails , diese können wir von zu Hause beantworten..
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Montag – Freitag
nur telefonisch
Montag – 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag – geschlossen
Mittwoch – 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag – geschlossen
Freitag – 09.00 bis 12.00 Uhr
Samstag & Sonntag (von Mai bis Sept.)
nach Vereinbarung
Bei Anreisen außerhalb unserer Öffnungszeiten melden Sie sich bitte vorab unter 038293-15656.
In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter 0173 / 2325891.
Abreise:
Am Abreisetag sind die Wohnungen bis 10 Uhr zu verlassen. Mit dem Verlassen der Wohnung ist
auch der dazugehörige PKW-Stellplatz zu räumen. Wir bitten Sie die Schlüssel in den Briefkasten beim Büroeingang zu werfen.
Wird die Wohnung ohne vorherige Absprache nach 10 Uhr verlassen, behalten wir uns vor, Ihnen
einen zusätzlich Tag in Rechnung zu stellen.
Desweiteren verlassen Sie die Wohnung bitte im besenreinen Zustand, Geschirr, Gläser gereinigt, E-Geräte ausgeschaltet, Mülleimer entleert sowie Kühlschrank geleert. Bitte drehen Sie die Heizungen runter, schließen Fenster und Rollläden und verschließen Sie die Wohnungstür. Von Ihnen umgestellte Möbel sind vor Abreise wieder auf Ihre ursprünglichen Plätze zustellen. Das Zurücklassen von Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Ist dies nicht erfolgt, behalten wir uns vor, Ihnen weitere Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt
auch bei Unterbringung von Haustieren, in Wohnungen wo keine Haustiere gestattet sind, sowie das Rauchen in Nichtraucherwohnungen.